24-Stunden-Assistenz für junge Erwachsene

Unser Wohn- und Assistenzangebot richtet sich an junge erwachsene Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, der über die Möglichkeiten klassischer Angebote der Eingliederungshilfe hinausgeht.

Viele der begleiteten Personen bringen komplexe Diagnosen und belastende Lebensgeschichten mit, die sich unter anderem in herausfordernden Verhaltensweisen, ausgeprägten Beziehungsschwierigkeiten oder instabilen Lebensverläufen äußern. In regulären Wohn- und Betreuungssettings kann eine bedarfsgerechte Unterstützung häufig nicht dauerhaft sichergestellt werden.

Unser Konzept

Die Assistenz erfolgt in einem individuellen 1:1-Setting mit durchgehender Präsenz – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Die leistungsberechtigte Person lebt gemeinsam mit einer festen Bezugsperson zusammen, die durch multiprofessionelle Begleitung unterstützt wird. So entsteht ein stabiler, sicherer Rahmen mit verlässlichen Beziehungen und klaren Strukturen.

Die Assistenz umfasst unter anderem:

  • durchgehende persönliche Begleitung und Beziehungskontinuität

  • Unterstützung in allen Bereichen der Alltagsgestaltung

  • Begleitung und Deeskalation in herausfordernden Situationen

  • emotionale Stabilisierung und Krisenprävention

  • Unterstützung bei Arzt-, Behörden- und Therapiekontakten

  • Förderung von Teilhabe, Orientierung und Zugehörigkeit

Zielsetzung

Ziel der 24-Stunden-Assistenz ist es, Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf trotz komplexer Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und ein stabiles, tragfähiges Alltagsniveau zu schaffen.

Ein Leben ohne Assistenz ist für die begleiteten Personen in der Regel nicht realisierbar. Wir verfolgen daher das langfristige Ziel, nachhaltige Lebensperspektiven zu entwickeln und Teilhabe dauerhaft zu sichern.

Zielgruppe & rechtlicher Rahmen

Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit erheblichen und langfristigen Beeinträchtigungen, deren Teilhabe ohne intensive Assistenz nicht möglich ist. Die Leistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach §§ 76 ff., 90 ff. und 113 SGB IX erbracht.